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Die Abgeltungssteuer wurde am 01.01.2009 in Deutschland eingefuehrt.

Zinsen, Dividenden, Fondsausschuettungen, Kurs- und Waehrungsgewinne werden seitdem pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritaetszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer besteuert.

Die Abgeltungsteuer wird nur dann einbehalten, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete übertroffen wird. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, Sparkassen oder Fondsdepots einbehalten und im Quellenabzugsverfahren an das Finanzamt abgeführt. Es gilt das Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Abgeltungssteuer entscheiden, wenn der Steuersatz allerdings unter 25 Prozent liegt, so kann er das alte Besteuerungsverfahren waehlen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert und sich das zu viel gezahlte Geld über seine Steuererklaerung im Folgejahr vom Finanzamt zurückholen.
Eine Sonderstellung haben Schiffsbeteiligungen wie z.B. der GEBAB OCEAN SHIPPING II Fonds, die nur zur geringen Tonnagesteuer von ca. 0,2 % veranlagt werden. Wegen der Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ausland sind die Ertraege im offenen Immobilienfonds CGI Haus-Invest Europa Fonds zu ca. 73 % von der Abgeltungssteuer befreit.


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